Liebe Kommiliton*innen,
das Sommersemester findet nun seit drei Wochen statt und die aktuellen Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie führen zu erheblichen Veränderungen des Studiums an unserer Fakultät.
Aus diesem Grund haben wir uns mit einem Positionspapier an das Dekanat gewandt, um gemeinsam Lösungen zu finden.
Dieses möchten wir hier auch für euch veröffentlichen. Eine Kurzfassung findet ihr auf Facebook.
Positionspapier:
Sehr geehrter Herr Prof. Drygala, sehr geehrter Herr Prof. Zwanzger, sehr geehrte Frau Prof. Beckemper, sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie führen zu erheblichen Veränderungen des Studiums an unserer Fakultät. Die Lehre muss sich flächendeckend an digitale Formate anpassen, die Nutzung der Bibliothek ist aktuell nicht möglich und zu welchem Zeitpunkt Prüfungen stattfinden können, ist ungewiss.
Aus diesem Anlass möchten wir die aktuelle Situation an der Juristenfakultät aus studierender Sicht einschätzen und einige Lösungsvorschläge für die uns brennenden Probleme unterbreiten.
Die digitale Lehre besteht nun seit fast drei Wochen und ist gut angelaufen. So erreichten uns viele positive Rückmeldungen unserer Kommilitoninnen und Kommilitonen zu den Onlineangeboten der einzelnen Dozentinnen und Dozenten. Viele Dozierende geben sich ausgesprochen viel Mühe, trotz der ungewöhnlichen Situation auf die Bedürfnisse der Studierendenschaft einzugehen und die Vorlesungen weitgehend wie gewohnt abzuhalten.
Auch die Bereitstellung des Beck-Online-Zugangs seitens der rechtswissenschaftlichen Bibliothek und der persönliche Einsatz von Frau Brandenburger ist hier positiv hervorzuheben. Das erleichtert den Zugang zu Lernmaterialien und Quellen für die wissenschaftlichen Arbeiten, die weiterhin geschrieben werden müssen.
Dennoch werden wiederholt dringende Probleme an uns herangetragen. Wir fühlen uns verpflichtet, Ihnen unsere Erfahrungen mitzuteilen und dazu als Fachschaftsrat passende Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Diese bitten wir als Anregung zu verstehen, die Sie bitte in Ihre Diskussionen und Entscheidungen einbeziehen sollten.
Aktuelle Probleme und Lösungsvorschläge
1. Online-Vorlesungen
Die meisten Online-Vorlesungen werden grundsätzlich sehr positiv aufgenommen.
Dennoch wurde vereinzelt die Kritik geäußert, dass ein Lernen ohne Folien o.Ä. eher schwierig ist. Ein Verweis auf das Lesen eines Buches ist didaktisch nicht ausreichend, zumal derzeit kaum Bücher im gewöhnlichen Umfang verfügbar sind. Darum bitten wir an dieser Stelle, dass für alle Vorlesungen ausreichend Material zur Verfügung gestellt wird. Nicht alle Exemplare sind auch als Online-Bücher erhältlich.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Online-Veranstaltungen keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz für ein normales Semester sind.
Des Weiteren möchten wir darauf aufmerksam machen, dass es für einige Vorlesungen, insbesondere im manchen Schwerpunktbereichen, keine weiteren Informationen gibt. Es ist für unsere Kommilitoninnen und Kommilitonen nicht in allen Fällen nachvollziehbar, in welcher Form und ob überhaupt Online-Vorlesungen stattfinden.
Dahingehend ist aus der Studierendenschaft mehrmals der Wunsch nach einem einheitlichen Dokument laut geworden, in welchem alle wichtigen Informationen über die digitale Lehre zusammengefasst sind. Dazu gehören Hinweise, auf welchen Plattformen die entsprechenden Vorlesungen stattfinden und wo sich weitere Informationen finden.
2. Prüfungen im Rahmen der großen Übungen
Problematik:
Im Rahmen der großen Übungen ist die Studierendenschaft zunehmend verunsichert.
Durch den aktuellen Beschluss der Bundesländer, die Kontaktsperren vorerst bis zum 03. Mai 2020 zu verlängern, stellt sich für uns die Frage, ob die Wiederaufnahme der Präsenzveranstaltungen am 04. Mai 2020 stattfinden kann und ob die Prüfungen wie geplant geschrieben werden können.
Da die erste Klausur der großen Übung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht bereits jeweils ersatzlos gestrichen wurde, wünscht sich die Studierendenschaft vor allem Planungssicherheit. Schließlich ist es problematisch, sich konkret für eine Klausur vorbereiten zu müssen, bei der nicht sicher ist, wann und wie diese überhaupt stattfinden soll. Dies kann unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der zu erbringenden Leistungen entfalten und den Lernerfolg unserer Kommilitonen negativ beeinflussen. Wir würden uns dahingehend einen engeren Informationsfluss für konkrete Rahmenbedingungen mit Alternativlösungen seitens der Fakultät wünschen.
Bei allen Entscheidungen ist dringend zu beachten, dass einige Studierende gerade kein optimales Lernumfeld haben, da sie nicht über die entsprechenden Lernmaterialien verfügen, die sie normalerweise gebrauchen. Dieser Umstand senkt faire Bedingungen für Chancengleichheit zwischen den unterschiedlichen Jahrgängen erheblich herab.
Außerdem sind einige Studierende derzeit zuhause bei ihren Familien. Vor Ort fällt die hinreichende Konzentration etwa schon aus Platz- oder auch Zeitgründen schwer. Dies ist erst recht so, wenn ihre Familien unmittelbar von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Andere verfügen zuhause nur über einen eingeschränkten oder gar keinen Internetzugang, sodass sie die Onlineangebote nicht nutzen können.
Wir bitten Sie deshalb, gerade an diese Betroffenen besonders zu denken. Sie brauchen einen praktikablen Ansatz, das Semester vernünftig ohne zusätzlichen Stress zu absolvieren.
Lösungsvorschlag:
Das Sommersemester 2020 sollte nicht auf den Freischuss angerechnet werden.
Dies würde bedeuten, dass alle, die sich momentan mitten im Studium befinden (insbesondere Studierende des 4. und 6. Fachsemesters) ihren Freischuss fakultativ um ein Semester nach hinten verschieben können, falls sie sich nicht in der Lage sehen, dieses Semester wie ein „normales“ Semester zu absolvieren. Ein planmäßiger Studienverlauf bliebe dadurch offengehalten.
Dabei muss beachtet werden, dass bereits geschriebene und bestandene Hausarbeiten der entsprechenden großen Übung nicht verfallen dürfen, auch wenn die dazugehörige Klausur erst im übernächsten Semester geschrieben wird.
Begründung:
Diese Lösung hätte den Vorteil, dass Vorlesungen und Prüfungen wie gewohnt stattfinden können. So wäre kein unzumutbarer Organisationsaufwand erforderlich.
Den Studierenden wäre jedenfalls unverhältnismäßiger Druck genommen, trotz der Ausnahmesituation aufgrund höherer Gewalt alle Leistungen wie im Normalzustand ableisten zu müssen.
Es kann nicht eingesehen werden, dass Betroffene am Ende ihres Studiums den Freischuss nicht wahrnehmen können, nur weil sie etwa eine Prüfung aus Zeitgründen nicht bestanden haben!
Daraus folgt, dass auch der Freischuss selbst um ein Semester nach hinten verschoben werden muss. Schließlich hätte sonst die Entschließung der Landesrektorenkonferenz für unseren Fachbereich keine Auswirkungen. Dort heißt es: „Aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht erbringbare Studienleistungen von Studierenden sollen gegebenenfalls in einer verlängerten Regelstudienzeit erbracht werden können.“
Für uns ist eine Erbringung dieser Leistungen in verlängerter Regelstudienzeit faktisch nicht möglich, weil diese in Sachsen zwingend bis zum achten Fachsemester absolviert werden müssen, um den Freischuss überhaupt wahrnehmen zu können. In anderen Studiengängen hingegen kann der Abschluss aufgrund der Nichtanrechnung des Semesters auf die Regelstudienzeit relativ problemfrei nach hinten verschoben werden. Diese eklatanten Unterschiede zulasten der Fachschaft Jura sind nicht einzusehen.
Wer aus welchen Gründen auch immer erhebliche Probleme hat, sich an die aktuelle Situation anzupassen, sollte dadurch keine Nachteile erleiden.
Wer aber aufgrund der aktuellen Situation keine Probleme erleidet, soll die Prüfungen wie gewohnt absolvieren können, sodass eine Beendigung des Studiums in der individuell geplanten Zeit möglich bleibt.
Wir sind uns bewusst, dass dies ein herausfordernder Lösungsweg ist. Dennoch ist der FSR Jura davon überzeugt, dass diese oder eine ähnliche Lösung vielen gerecht wird.
Keineswegs möchten wir fordern, dass dieses Semester keine einzige Prüfung mehr stattfinden darf und das Semester damit ein „verlorenes Semester“ ist.
Wir weisen jedoch entschieden darauf hin, die vielschichtigen Interessen der Studierenden angemessen zu berücksichtigen.
3. Staatsexamina
Die derzeitigen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten sind in außerordentlich hohem Maße von den Einschränkungen betroffen. Gerade die Schließung der Bibliothek bereitet hier trotz aller Online-Hilfen erhebliche Schwierigkeiten und beeinflusst die schon angesprochene Chancengleichheit zwischen den Studierenden. Nicht nur das Fehlen eines geeigneten Lernplatzes mit ruhiger und neutraler Atmosphäre, sondern auch das Fehlen haptischer Materialien bereitet Schwierigkeiten. Nicht zuletzt entfallen gewichtige Bestandteile der Examensvorbereitung innerhalb diverser Repetitorien, die nicht immer in der gebotenen Form kompensiert werden können.
Wir sind uns bewusst, dass über das Stattfinden oder Nichtstattfinden der Examina nur das sächsische Landesjustizprüfungsamt entscheiden kann. Dennoch bitten wir Sie, sich mit uns als Vertretung der Studierenden an der Fakultät gegenüber dem Justizministerium für eine faire Lösung für die Examenskandidaten einzusetzen. Wir streben eine flexible Lösung für eine Wiederherstellung der individuellen Planbarkeit an. Dies kann beispielsweise mit einer Verschiebung der Examenstermine für die derzeitigen Examenskandidaten erreicht werden.
Der Zugang zur Bibliothek, der den Prüfungskandidat*innen nun ermöglicht ist, begrüßen wir, möchten uns aber dennoch betont für die Ermöglichung der Verschiebung des Freischusses einsetzen. Die Studierenden können die Bibliothek zum Schreiben ihrer Prüfungsseminararbeiten nutzen – weiterhin jedoch nicht zum Lernen auf das Staatsexamen selbst.
4. BaföG
Zudem möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass wir dem Ansinnen der Landesrektorenkonferenz, das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, zustimmen. Leistungen nach dem BaföG bleiben für viele Kommilitoninnen und Kommilitonen lebensnotwendig und dürfen nicht durch die aktuellen Verzögerungen unterlaufen werden.
Auf Grundlage dessen ist es für uns eine nur logische Konsequenz, das Sommersemester 2020 eben nicht auf den Freischuss anzurechnen. Andernfalls würde die Intension der Nichtanrechnung, nämlich den Studierenden ein Semester mehr Zeit für ihr Studium einzuräumen, unterlaufen. Unsere Kommilitoninnen und Kommilitonen würden sich sonst trotzdem dazu gezwungen sehen, ihr Studium nach dem 8. Fachsemester mit dem Freischuss zu beenden. Bei Nichtwahrnehmung des Freischusses könnten sich anderenfalls Nachteile ergeben, die nicht akzeptabel sind.
5. Mitarbeiter*innen der Fakultät
Zuletzt möchten wir auch auf die derzeit schwierigen Umstände für die Mitarbeiter*innen unserer Fakultät aufmerksam machen. Insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen tragen einen entscheidenden Teil zu einer gelungenen Lehre bei. Daher ist es uns ein Anliegen, deutlich zu machen, dass auch ihre Bedürfnisse in der aktuellen Situation zu berücksichtigen sind. Insbesondere sollte die Krise für sie keine negativen Auswirkungen in Form von Entlassungen o.ä. haben. Wir bitten Sie daher, auch die Anliegen und Interessen des akademischen Mittelbaus in Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
6. KSS zum „Solidarsemester“
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften hat einen Forderungskatalog zu einem „Solidarsemester“ zusammengestellt. Dieser ist unter folgendem Link online einsehbar (https://solidarsemester.de). Wir möchten uns diesem anschließen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die momentanen Probleme unserer Kommilitoninnen und Kommilitonen geben konnten.
Es würde uns freuen, wenn Sie unsere Anregungen in Ihren zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen würden.
Wir wissen, dass es auch für Sie aktuell eine sehr schwierige Situation ist, die besondere Lösungen erfordert. Dennoch sind wir überzeugt, dass wir in dieser Situation gemeinsam die besseren Lösungen erarbeiten können und freuen uns darauf, im Gespräch zu bleiben.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die anstehenden Entscheidungen und Ihnen allen viel Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Der FSR Jura 2019/2020