Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
in den vergangenen Tagen haben uns von Eurer Seite aus zahlreiche Anfragen im Hinblick auf die durch das Landesjustizprüfungsamt Sachsen angeordnete Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2/KN95) auch während der Bearbeitungszeit am Platz in der staatlichen Pflichtfachprüfung, welche am 22.02.2020 beginnen soll, erreicht.
Wir haben uns den Bedenken angenommen und erwarten nun eine Stellungnahme durch das Landesjustizprüfungsamt.