Aktuelles aus der Fakultät

Mrz 19, 2020 | Aktuelles, Sonstige Neuigkeiten

Heute wurde auf der Seite der Fakultät folgendes bekannt gegeben:

Das Rektorat hat bei den Besprechungen mit den Dekanen und Studiendekanen als Leitlinie ausgegeben, dass das Sommersemester 2020 trotz der derzeitig schwierigen Situation als Studiensemester stattfinden soll. Das bedeutet, dass lediglich die Präsenzzeit verkürzt ist, aber der Lehr- und Prüfungsbetrieb im Rahmen des Möglichen aufrechterhalten werden soll; insbesondere soll gewährleistet werden, dass die Einschränkungen des Präsenzbetriebs nicht zu einer Studienzeitverlängerung führen.

Diese Zielsetzung erfordert von den Lehrenden und Studierenden gleichermaßen hohe Flexibilität und eine sehr kurzfristige Anpassung an die Gegebenheiten. Für den Bereich der Lehre bedeutet dies, dass die Lehrenden in der Zeit, in der der Präsenzbetrieb ausgesetzt ist, versuchen müssen, den Basisbetrieb der Lehre durch digitale Formate zu gewährleisten. Über die Wahl und die Ausgestaltung der Formate entscheiden grundsätzlich die jeweiligen Lehrenden. Da inzwischen ein Massenzugriff von Privatpersonen und Unternehmen auf Online-Ressourcen eingesetzt hat, sieht sich die Lehre auch Kapazitätsrestriktionen ausgesetzt. Darum und aufgrund der knappen Vorbereitungszeit bitten wir schon jetzt Lehrende und Studierende um Verständnis, dass die neue Situation nicht zu perfekter Online-Lehre führen kann und führen wird: Es geht vor allem darum, im Rahmen des Möglichen ein Basisprogramm an Lehre sicherzustellen. Eigenständiges und eigenverantwortliches Lernen wird in hohem Maße erforderlich sein.

Der virtuelle Lehrbetrieb beginnt ab dem 06.04.2020. Die zentrale Plattform für die Online-Lehre wird Moodle sein, nicht zuletzt, weil die Universität über diese Ressource selbst verfügen und die Kapazitäten gegebenenfalls selbst ausbauen kann. Wir streben an, dass für jede Lehrveranstaltung ein Moodle-Kurs angelegt wird; auf dieser Plattform können die Lehrenden dann alle weiteren Lehrstrukturen (auch z.B. externe Verlinkungen) selbst definieren. Wir bitten die Lehrenden und die Studierenden, sich mit dieser Lernplattform vertraut zu machen.

Für die Prüfungen versucht die Fakultät, die Folgen der widrigen Umstände nach Möglichkeit zu kompensieren und es den Studierenden zu ermöglichen, im Sommersemester 2020 Leistungsnachweise zu erbringen. Das Dekanat hat dazu die folgenden Rahmenfestlegungen getroffen; die Prüfer können in begründeten Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen weiteren – auch individuellen – Härtefallausgleich gewähren. Diese Festlegungen können kurzfristig geändert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern; bitte verfolgen Sie daher die Veröffentlichungen auf den Seiten der Fakultät.

1. Für alle Klausuren, die nicht zum Erwerb von Leistungsnachweisen dienen (d.h. Probeklausuren, LEO-Klausurenkurs, Probeexamen usw.) gilt:
Die Klausursachverhalte werden online bereitgestellt, die Bearbeitung erfolgt durch Erstellung und Einreichung digitaler Dokumente. Regelformat für die Einreichung ist das PDF-Format, sofern die jeweiligen Lehrenden nichts anderes festlegen. Alle weiteren Vorgaben zu Bearbeitungszeiten, zulässigem Umfang usw. werden von den jeweiligen Lehrenden bzw. Koordinatorinnen und Koordinatoren bekanntgegeben.

2. Für die Rückgabe bereits geschriebener Klausuren gilt:
Die Noten werden online bekanntgegeben (regelmäßig über AlmaWeb), die Rückgabe der Klausuren wird jedoch bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs verschoben. Dies hat zur Folge, dass auch für die Gegenvorstellung (Remonstration) die Fristen frühestens ab der Rückgabe laufen (§ 19 StudO).

3. Für die Einsichtnahme in die bereits bewerteten Schwerpunktbereichsklausuren und wissenschaftlichen Studienarbeiten sowie die Gutachten hierzu gilt:
Die Einsichtnahme wird bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs ausgesetzt.

4. Für Wiederholungsklausuren für das WS 2019/20 gilt:
Die Klausuren werden bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs verschoben. Die neuen Termine werden vom Dekanat mitgeteilt, sobald sie feststehen.

5. Für die derzeit noch laufenden Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübungen gilt:
a)
Die Bearbeitungszeit wird um 14 Tage (Edit: um 4 Wochen) verlängert, um den Nachteil auszugleichen, der aus der Bibliotheksschließung und der Zeit bis zur verlässlichen Bereitstellung des online-Zugriffs auf Datenbanken entstanden ist oder noch entstehen kann. Maßgebend für die rechtzeitige Einreichung im Postversand ist das Datum des Poststempels. Auf eine Bindung wird verzichtet, bitte benutzen Sie Schnellhefter, Heftlaschen oder sonst geeignetes Material. Inwieweit eine Abgabe der E-Mail akzeptiert wird, entscheidet der betreuende Lehrstuhl.
b) Für die Literaturrecherche und -nachweise ist es in diesen Hausarbeiten ausreichend, wenn die online verfügbare Literatur aus digitalen Beständen der Universität (Datenbanken, e-Books usw) herangezogen wird oder andere, online allgemeinzugängliche Quellen (etwa veröffentlichte Urteile auf Webseiten von Gerichten) ausgewertet werden. Ist Literatur nicht online verfügbar, aber der Inhalt bekannt, ist ein indirekter Beleg aus einer online verfügbaren Quelle zulässig; dieser indirekte Nachweis sollte als solcher gekennzeichnet sein. Bitte beachten Sie, dass die Universitätsbibliothek in Absprache mit den anbietenden Lehrstühlen ggf. zusätzliche digitale Quellen bereitstellen wird. Festlegungen zu Einzelfragen trifft der anbietende Lehrstuhl; bitte beachten Sie daher die Webseiten der Lehrstühle.

6. Für die Klausuren der Fortgeschrittenenübung im Sommersemester 2020 gilt:
a) In der Übung im Zivilrecht (Prof. Berger) entfällt die Klausur am 08.05.2020 ersatzlos.
b) In der Übung im Öffentlichen Recht (Prof. Gersdorf) entfällt die Klausur am 24.04.2020 ersatzlos.
c) An den übrigen Klausurterminen wird bis auf Weiteres auf Grundlage der Annahme festgehalten, dass das Präsenzstudium am 04.05.2020 wieder aufgenommen werden kann. Sollte absehbar werden, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann, wird über neue Termine oder alternative Prüfungsformen entschieden.

7. Für die Schwerpunktbereichsklausuren im Sommersemester 2020 gilt:
Die Klausuren werden auf einen Termin voraussichtlich Mitte Juni 2020 verschoben. Der neue Termin wird vom Dekanat bekanntgegeben, sobald er feststeht.

8. Für laufende Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten gilt:
a) Die Bearbeitungszeit wird um 14 Tage (Edit: um 4 Wochen) verlängert, um den Nachteil auszugleichen, der aus der Bibliotheksschließung und der Zeit bis zur verlässlichen Bereitstellung des online-Zugriffs auf Datenbanken entstanden ist oder noch entstehen kann.
b) Für die Literaturrecherche und -nachweise ist es in diesen Hausarbeiten ausreichend, wenn die online verfügbare Literatur aus Beständen der Universität (Datenbanken, e-Books usw) herangezogen wird oder allgemein online verfügbare Quellen (etwa veröffentlichte Urteile auf den Webseiten von Gerichten) ausgewertet werden. Ist Literatur nicht online verfügbar, aber der Inhalt bekannt, ist ein indirekter Beleg aus einer online verfügbaren Quelle zulässig; dieser Nachweis sollte als solcher gekennzeichnet sein. Ist die Themenstellung auf dieser Grundlage nicht oder nur unter stark erschwerten Bedingungen bearbeitbar, suchen der betreuende Lehrstuhl und der betroffene Studierende eine individuelle Lösung. Für die Form der Einreichung gilt die oben getroffene Regelung für Hausarbeiten entsprechend.
(Edit: Unsere Datenbank von Beck-online wurde erweitert. Für morgen wird eine Stellungnahme seitens Beck bzgl. eines RemoteAcesses für Studierende erwartet. Wir halten euch auf dem Laufenden!)

9. Für Verteidigungen von Dissertationen gilt:
Bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs werden keine Verteidigungen angesetzt.

Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Semester in einer schwierigen Zeit

Tim Drygala (Dekan)
Michael Zwanzger (Studiendekan)