Hausarbeiten und Klausuren

Auf dieser Seite stellen wir verschiedene Klausuren und Hausarbeiten der letzten Jahre sowie weiterführende Hinweise zur Verfügung, um insbesondere unseren Erstsemestern eine Hilfestellung bei den ersten Klausuren und Hausarbeiten im Studium zu bieten.

Den Sachverhalten sind jeweils ausformulierte Lösungen oder Lösungsskizzen angefügt. Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Lösungen als Lösungsvorschläge zu sehen sind und bei einzelnen Fragen auch andere Lösungen vertretbar sein können.

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Klausuren

Strafrecht AT (WS 2013/14)
Staatsorganisationsrecht (WS 2013/14)

Hausarbeiten

Strafrecht AT (WS 2013/14)
BGB für Anfangende (SoSe 2013)
Staatsorganisationsrecht (WS 2013/14)

Hilfestellungen zu Hausarbeiten

Infoheft zur Hausarbeit (insbesondere BGB, Stand: 2010)
Übersicht zum Literaturverzeichnis (von Lehmanns)
Übersicht zu Fußnoten (von Lehmanns)
Präsentation Hausarbeitshinweise (Wiss. Mit. Patricia Wendel)
Formalien & Methodik der Hausarbeit (Wiss. Mit. Stefanie Harnisch & Franziska Rohr)

Hinweise zu Remonstrationen

Die Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität Leipzig (StudO) räumt Studierenden die Möglichkeit ein, eine Gegenvorstellung (Remonstration) zu der Bewertung einer Abschlussklausur oder Hausarbeit für Anfangende (§ 19 StudO) bzw. für Fortgeschrittene (§ 22 StudO) einzureichen, um eine fehlerhafte Korrektur zu beanstanden und gegebenenfalls eine Neubewertung zu erreichen.

In der schriftlichen Gegenvorstellung sind nur tatsächliche Bewertungsfehler aufzuführen, welche hinreichend belegt sein sollten. Einen guten Überblick dazu, welche Fehler man geltend machen kann und wie eine Remonstration abzufassen ist, bieten beispielsweise die Leitfäden zur Remonstration der Universität Düsseldorf oder Universität Würzburg. Außerdem empfehlen wir euch, den Vordruck für Remonstrationen vom Lehrstuhl von Frau Prof. Beckemper zu benutzen.

Die formalen Voraussetzungen für Remonstrationen (insbesondere hinsichtlich der einzuhaltenden Frist und der Teilnahme an der dazugehörigen Besprechung) sind den folgenden Auszügen der StudO zu entnehmen:

§ 19 Gegenvorstellung für Teilnehmende an Abschlussklausuren und Hausarbeiten für Anfangende
(1) 1Teilnehmende an Abschlussklausuren und Hausarbeiten für Anfangende können ihre Arbeiten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Rückgabetermin mit schriftlicher Begründung bei der/dem Veranstaltungsleitenden zur Überprüfung der Bewertung einreichen (Gegenvorstellung). 2Findet eine Besprechung über die Abschlussklausur oder die Hausarbeit statt, ist die Teilnahme an der Besprechung derjenigen Arbeit, für die eine Abänderung der Bewertung begehrt wird, Voraussetzung für die Überprüfung; von dieser Voraussetzung kann in Ausnahmefällen abgesehen werden. 3§ 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
(2) Die Änderung einer Bewertung ist auch in Form einer Herabsetzung der
Note oder Punktzahl zulässig.
§ 21 Voraussetzungen einer erfolgreichen Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene
(2) […] 3Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn die/der Übungsteilnehmende eine Übungsleistung aus Gründen nicht erbringen konnte, die sie/er nicht zu vertreten hat. 4Dies hat sie/er auf Verlangen nachzuweisen.
§ 22 Gegenvorstellung für Teilnehmende an einer Übung für Fortgeschrittene
(1) 1Übungsteilnehmende können ihre Arbeiten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Rückgabe- und Besprechungstermin mit schriftlicher Begründung bei der/dem Übungsleitenden zur Überprüfung der Bewertung einreichen (Gegenvorstellung). 2Voraussetzung für diese Überprüfung ist die Teilnahme an der Besprechung derjenigen Arbeit, für die eine Abänderung der Bewertung begehrt wird; hiervon kann in Ausnahmefällen abgesehen werden. 3§ 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
(2) Die Änderung einer Bewertung ist auch in Form einer Herabsetzung der Note oder Punktzahl zulässig.