Studium

Rechtswissenschaft (Staatsexamen) Uni Leipzig

Studienziel

Ziel des Studiums ergibt sich aus § 4 der Studienordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig. Das Studium der Rechtswissenschaft bereitet demnach die Studierenden auf die Erste Juristische Prüfung vor. Dazu sollen die Studierenden die zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten, zu kritischem Denken und zu verantwortlichem juristischen Handeln erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Das Studium soll die Studierenden befähigen, das Recht mit Verständnis zu erfassen und anzuwenden. Es wird ihnen die hierzu erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern, mit ihren rechtsphilosophischen, geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Grundlagen vermitteln. Teil der Ausbildung sind ebenso die Erörterung interdisziplinärer, internationaler und europarechtlicher Bezüge. Zusätzlich werden Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Mediation u.a. vermittelt.

Studienabschluss: Staatsexamen
Bewerbung: Ja (NC-Uni)
Studienbeginn: WS
Regelstudienzeit: 9
Sprachnachweise: Keine

Bewerbung

Für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig gilt ein universitärer Numerus clausus. Die Bewerbungen werden über das Online-Portal der Universität angenommen. Der Beginn des Studiums ist nur im Wintersemester möglich.

Link zum Online-Portal für Bewerbungen

Inhalt und Aufbau des Studiums

Im Vergleich zu anderen Studiengängen kann im Studium der Rechtswissenschaft der Studierende den Verlauf seines Studiums relativ eigenverantwortlich gestalten. Um den Studierenden aber bei einem sachgerechten und folgerichtigen Aufbau seines Studiums Hilfestellung zu geben, hat die Juristenfakultät einen Studienplan (siehe unten) erarbeitet. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der den Anforderungen der sächs. JAPO gerecht wird und aus dem ersichtlich ist, welche Lehrveranstaltungen den Studierenden für das jeweilige Semester empfohlen werden.

Studienverlauf Jura Leipzig

Die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Erreichen des Studienziels werden in aufeinander aufbauenden Vorlesungen vermittelt. Diese Vorlesungen finden in den drei Kernfächern der Rechtswissenschaft – Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht – statt. In Arbeitsgemeinschaften wird anschließend die Fähigkeit trainiert, die erworbenen Rechtskenntnisse auf konkrete Sachverhalte (Fälle) anzuwenden. Mit dieser Fähigkeit werden die Studierenden in die Lage versetzt Klausuren und Hausarbeiten erfolgreich zu bearbeiten.

Die Kernfächer im Einzelnen:

Das Zivilrecht (Privatrecht), dessen Kern das Bürgerliche Recht darstellt, regelt die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander (z.B. Vertrags-, Schadensersatz-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht).

Demgegenüber umfasst das Öffentliche Recht das den Staat als Hoheitsträger berührende Recht und beschäftigt sich insbesondere mit dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger (z.B. Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht).

Das Strafrecht befasst sich mit der Entstehung und der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.

Zu den Kernfächern gehört zudem das jeweilige Prozessrecht, welches die Verfahren vor den Zivil- und Strafgerichten sowie den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten regelt.
Die drei großen Kernfächer unterteilen sich in zahlreiche Einzelrechtsgebiete. Man unterscheidet deshalb Fächer im Pflicht-, Grundlagen- und Schwerpunktbereich. Die Pflichtfächer umfassen die Kernbereiche des Rechts, die jeder Jurist beherrschen muss. Die Grundlagenfächer beschäftigen sich mit den geschichtlichen, philosophischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung, …) und sollen zu einem vertieften Verständnis des Rechts und dessen Anwendung beitragen. Fächer im Schwerpunktbereich sind verschiedene juristische Spezialmaterien, wie z.B. Arbeitsrecht, Strafrecht, Unternehmensrecht und viele andere Möglichkeiten (vgl. unten, „Besondere Studienmöglichkeiten“). Sie dienen der Ergänzung, Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in den mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächern. Das Studium in einem Schwerpunktbereich beginnt nach der Zwischenprüfung, wobei die Wahl insbesondere nach persönlicher Neigung, aber auch ggf. nach künftigen Berufsvorstellungen der Studierenden getroffen werden sollte.

Schwerpunkte der Juristenfakultät Leipzig

An der Juristenfakultät werden zur Zeit 11 verschiedene Schwerpunktbereiche angeboten. Mit dem Besuch der Schwerpunktvorlesungen sollte im 5. Semester begonnen werden. Die Schwerpunkte werden jeweils von einem Lehrstuhl betreut und organisiert. Bis zur Zulassung zum 1. Staatsexamen müssen 16 SWS Schwerpunktbereichsvorlesungen nachgewiesen werden. Diese werden von den Studierenden i.d.R. innerhalb von 2 Semstern absolviert. Unter den Vorlesungen gibt es Pflichtfächer (Besuch verpflichtend) sowie Wahlfächer. Für die meisten Veranstaltungen gibt es eine Unterschriftenliste, also Anwesenheitspflicht. Wird auch das Zulassungsseminar im gewählten Schwerpunkt belegt, so vermindert sich die Zahl der nachzuweisenden SWS auf 15. Das Schwerpunktstudium endet mit der universitären Prüfung des 1. Staatsexamen. Diese besteht aus einem Prüfungsseminar (Seminararbeit + Vortrag) sowie einer Schwerpunktklausur.

Schwerpunktbereich 1 Grundlagen des Rechts
Schwerpunktbereich 2 Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft
Schwerpunktbereich 3 Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr
Schwerpunktbereich 4 Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte
Schwerpunktbereich 5 Bank- und Kapitalmarktrecht
Schwerpunktbereich 6 Kriminalwissenschaften
Schwerpunktbereich 7 Medienrecht
Schwerpunktbereich 8 Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung
Schwerpunktbereich 9 Unternehmensrecht
Schwerpunktbereich 10 Arbeitsrecht
Schwerpunktbereich 11 Steuerrecht