Studentische Stellungnahme zum Lehrbericht 2022

Okt 28, 2022 | Aktuelles, Stellungnahmen

Mit dem 12.10.2022 erreichte uns der Lehrbericht für den Berichtszeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2021. Wir bedanken uns bei dem Studiendekan Herr Professor Zwanzger für diese intensive Ausarbeitung. Die Juristische Fakultät hat sich im Berichtzeitraum einigen Schwierigkeiten gestellt und wird auch in der Zukunft vor großen Problemen stehen. Daher bezieht der Fachschaftsrat Stellung und präsentiert einige Forderungen:

1. Fakultätsarbeit am Maximum? Wir fordern mehr Ressourcen für die Lehre – Keine Kürzung von Studienplätzen!

Die Juristische Fakultät arbeitet am Maximum ihrer Fähigkeiten. Die politisch festgesetzte Zahl von 750 Studierenden pro Matrikel übersteigt die kapazitären Grenzen massiv. Die Lehrressourcen werden knapp. Das wird vor allem im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Arbeitsgemeinschaften für Studierende der ersten drei Semester deutlich. Um allen Studierenden einen Platz in einer Arbeitsgemeinschaft zu sichern, werden Arbeitsgemeinschaften in unzumutbaren Größen von 50 bis 100 Plätzen geschaffen. Anvisiert sollte eine Kapazität in der Größenordnung einer Schulklasse (24 bis 30 Plätze) werden. Genauso verhält es sich bei den Seminarplätzen. Der Mangel an Plätzen darf nich untätig hingenommen werden. Kurzfristig muss die Teilnehmer:innenzahl pro Seminar erhöht werden. Zusätzlich müssen bei den zuständigen Stellen mehr Ressourcen eingefordert werden. Eine Kürzung der Studierendenzahl darf auf langfristige Sicht nicht das Ziel und auf keinen Fall die Lösung sein.

Die Abiturnote kann keinesfalls sicher konstatieren, wie gut eine Person die juristische Ausbildung bewältigen kann. Es sollte grundsätzlich jeder Person möglich sein, ein Studium der Rechtswissenschaften aufzunehmen. Daher appellieren wir an die Fakultät den Numerus Clausus auf keinen Fall künstlich anzuheben!

Zusammenfassend muss der Freistaat Sachsen in die Verantwortung genommen werden und ein ordentliches Arbeiten der Juristischen Fakultät gewährleisten. Bei einer Festsetzung der Studierendenzahl muss sichergestellt sein, dass genügend Ressourcen für diese hohe Zahl von Studierenden zur Verfügung stehen. Gleichzeitig hat die Universität den Auftrag genügend geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen und für eine ausreichende Versorgung in materieller Hinsicht zu sorgen.

2. Erwartung schlechterer Examensergebnisse? Wir erwarten kein Untätigbleiben!

Der Lehrbericht erwartet in den kommenden Jahren schlechtere Examensergebnisse, erachtet es aber nicht für notwendig, Maßnahmen dagegen auszuarbeiten. Dem darf aber nicht untätig zugeschaut werden. Programme, wie Leo und Leonie müssen weiterhin sichergestellt, weiter ausgebaut und besser finanziert werden. Beide Programme sind Qualitätsmerkmale der juristischen Ausbildung in Leipzig. Besonders im Hinblick auf die unzureichende Finanzierung von Korrektor:innen von Prüfungs- und Übungsklausuren sollte der Freistaat eine ausreichende Finanzierung zusichern.

3. Schnelle Besetzung der Professur für Business Law – Ein qualitativ hochwertiges Master-Programm für Leipzig!

Wir bedauern die Einstellung der beiden Master-Programme. Umso wichtiger ist es, dass die Professur für Business Law so schnell wie möglich besetzt wird. Ein international attraktives und hochwertiges Master-Programm muss Teil des Portfolios der Juristischen Fakultät sein.

4. Bisheriger Umgang mit der Corona-Pandemie – Jetzt nicht nachlassen!

Die vergangenen Semester waren geprägt von der Corona-Pandemie. Positiv gestimmt hat uns das schnelle Agieren der Fakultät. Ein digitaler Lehrbetrieb wurde schnell eingerichtet und besonders prüfungsrechtliche Fragen wurden zeitig geklärt.
An die Universität möchten wir appellieren, eine zufriedenstellende Ausstattung für hybride Lehrangebote zu gewährleisten. Die Ausstattung des Audimax und die Funktionstüchtigkeit etwaiger Livestreams lässt zu wünschen übrig. Das Rektorat muss sicherstellen, dass dem Lehrbetrieb eine ordentliche Ausstattung zugrunde liegt. Hier fordern wir eine Aufstockung der Ressourcen für das Universitätsrechenzentrum.

Weitergehend möchten wir hinsichtlich einer fortschrittlichen Lehre unsere Professor:innen in die Verantwortung nehmen und besonders darauf hinweisen, dass im Sinne eines qualitativ hochwertigen Lehrbetriebes ein hybrides Lehrangebot von großer Wichtigkeit ist. Jede Vorlesung sollte in hybrider Form angeboten werden. Um die Dozent:innen mit der hybriden Lehre besser vertraut zu machen, fordern wir weitere Schulungsangebote, funktionierende und einfach bedienbare Technik, einen rund um die Uhr erreichbaren technischen Support, sowie eine Austauschplattform für Probleme und Ängste verbunden mit der hybriden Lehre.

5. Schnellstmögliche Einführung eines integrierten Bachelor of Law!

Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung eines integrierten Bachelor of Law. Dies schafft Sicherheit für die Studierenden und eröffnet neue Möglichkeiten. Besonders positiv nehmen wir auf, dass das Erlangen eines Bachelor of Law auch für höhere Semester bei Vorlage der vorausgesetzten Leistungsnachweise möglich gemacht werden soll. Daher fordern wir nun eine schnelle und gut konzipierte Ausarbeitung des Rektoratsbeschlusses.

6. Allgemeiner Notenverbesserungsversuch jetzt!

Die seit Jahren erhobene Forderung der Juristischen Fakultät nach einer Einführung eines allgemeinen Notenverbesserungsversuchs unabhängig vom Freiversuch muss noch einmal intensiv bekräftigt werden. Die im Bericht genannten Vorteile unterstreichen wir und weisen darauf hin, dass dies wesentlich zu einer Entlastung der Studierenden beiträgt. Daher fordern wir, dass bis Ende der Legislatur das Justizministerium aktiv wird und der Gesetzgeber die notwendige Änderung zur Einführung eines solchen Versuchs vornimmt. Die Juristische Fakultät sollte sich die Unterstützung des Rektorats einholen und Druck auf das Justizministerium ausüben.

Der Fachschaftsrat Jura am 23.10.2022